Immobilien, Grundstücke (Sachvermögensverwaltung)
Immobilien und Grundstücke = alle Objekte, zu denen es eine Versicherung geben kann.
Regel:
Zuerst muss das Objekt erfasst sein, dann kann dazu auch ein Vertrag erfasst werden
Regel:
Zuerst muss das Objekt erfasst sein, dann kann dazu auch ein Vertrag erfasst werden